|
Kalibrierung und Eichung Eichung, Eichschein und DKD-Kalibrierschein 
Eichung
"Eichen" = "aequare" (lat.), bedeutete gleichmäßig teilen. Wird bereits in der Bibel erwähnt.
Staatliches Hoheitsrecht zur Erteilung der Erlaubnis, ein eichpflichtiges Messgerät zu verwenden bzw. bereitzuhalten.
Präventive, staatliche Maßnahme, damit ein Messgerät während der Dauer seiner Eichgültigkeit die eichrechtlichen Vorschriften einhält.
Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Eichgesetz und das Gesetz über Einheiten im Messwesen. Die Details sind durch Rechtsvorschriften und Rechtsverordnungen geregelt, dazu gehören die Eichordnung (Allgemeiner Teil und gerätespezifische Anlagen), Eichanweisungen und ?anerkannte Regeln der Technik? (veröffentlichte PTB-Anforderungen). 
Zweck der Eichung bzw. Eichpflicht 
Verbraucherschutz beim Erwerb messbarer Güter und Dienstleistungen. Voraussetzungen für richtiges Messen im geschäftlichen und amtlichen Verkehr zu schaffen.
Geforderte Messsicherheit in den Bereichen des Gesundheitsschutzes, Arbeitsschutzes, Umweltschutzes und in ähnlichen Bereichen des öffentlichen Interesses (Strahlenschutz und Verkehrswesen) zu gewährleisten. 
Durchführen der Eichung
Um die Eichung von einer Eichbehörde durchführen zu können, muss für eichpflichtige Messgeräte eine Zulassung (allgemeine Zulassung oder Bauartzulassung) vorhanden sein.
Die Eichung besteht aus der eichtechnischen Prüfung und der Stempelung, die von den zuständigen Behörden oder von staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt werden.
Bei der Eichung neuer Messgeräte ist in einigen Fällen eine Eichung durch den Hersteller möglich.
Eichung von Gewichtstücken durch ein staatliches Eichamt. 
Kalibrierung 
Feststellen der Richtigkeit einer Meßgröße eines Meßgerätes (z.B. Waage) ohne Eingriff in das Meßsystem. Beispiel: Prüfen einer Waage durch Auflegen eines Prüfgewichtes.
Kalibrierung durch den Deutschen Kalibrierdienst (DKD)
Im Deutschen Kalibrierdienst (DKD) sind messtechnische Laboratorien zusammengeschlossen, die eine Akkreditierung für eine bestimmte Messgröße haben. Sie haben eine hohe messtechnische Kompetenz. Ein DKD-akkreditieres Laboratorium hat das Recht, international anerkannte Kalibrierzertifikate für diese Messgröße zu erstellen. Die Kalibrierzertifikate nach DKD sind in vielen Ländern der Erde gültig, beispielsweise in der gesamten Europäischen Union.
Ausstellen eines DKD-Kalibrierschein für Gewichtstücke:
Angabe des konventionellen Wägewertes und/oder der Masse mit Abweichung vom Nennwert und der Messunsicherheit, zusätzlich Bescheinigung der Konformität (Einhalten der angegebenen Genauigkeitsklasse).
Der DKD-Kalibrierschein dokumentiert die Rückführung auf nationale Normale zur Darstellung der Einheiten in Übereinstimmung mit dem Internationalen Einheitensystem (SI).
Der DKD ist Unterzeichner der multilateralen Übereinkommen der European co-operation for Accreditation (EA) und der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) zur gegenseitigen Anerkennung der Kalibrierscheine, d.h. DKD-Kalibrierscheine sind international anerkannt.
Für die Einhaltung einer angemessenen Frist zur Wiederholung der Kalibrierung ist der Benutzer verantwortlich.
Empfehlungen zu Überprüfungs- und Rekalibrierfristen

|